Führerscheinklassen
Hier bekommst du eine Übersicht der Führerscheinklassen, die wir anbieten:
Was darfst du fahren:
Kraftfahrzeuge:
- bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
- AM, L sind eingeschlossen
Fahrzeugkombinationen:
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg beträgt
Welche Voraussetzungen gelten für dich:
Mindestalter 18 Jahre
Ausbildungsumfang
Theorie
(Anzahl der Theorieeinheiten ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
12 Doppelstunden a 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden a 90 Minuten B-Klassenspezifisch
(Anzahl der Theorieeinheiten bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
6 Doppelstunden a 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden a 90 Minuten B-Klassenspezifisch
Praxis
Übungsstunden
Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgegeben.
Für uns gilt: So viele wie nötig, sowenig als möglich!
Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl)
5 Stunden a 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden a 45 Minuten Autobahnfahrten
3 Stunden a 45 Minuten Nachtfahrt
Der „Führerschein mit 17“ ist eine gute Möglichkeit Fahr-Erfahrung zu sammeln.
Für die Ausbildung zum „Führerschein mit 17“ kannst du bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Anmeldung brauchst du die üblichen Unterlagen Anmeldung, sowie den Führerschein und Ausweis deiner gewünschten Begleitpersonen.
Was darfst du fahren:
Kraftfahrzeuge:
- bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
- AM, L sind eingeschlossen
Fahrzeugkombinationen:
- – auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
- – mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von – Zugfahrzeugen und Anhänger max. 3500 kg beträgt
Welche Voraussetzungen gelten für dich:
Mindestalter 17 Jahre
Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit Begleitperson fahren.
Was darfst du fahren:
Fahrzeugkombinationen aus:
- einem Kraftfahrzeug mit max 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und
- einem Anhänger bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
Welche Voraussetzungen gelten für dich:
- Mindestalter 17 / 18 Jahre
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Unterlagen zum Führerscheinantrag
Ausbildungsdauer
Übungsstunden
Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgegeben
Für uns gilt: So viele wie nötig, so wenig als möglich!
Sonderfahrten
3 Stunden a 45 Minuten Landstraße
1 Stunde a 45 Minuten Autobahn
1 Stunde a 45 Minuten Dämmerung- bzw. Nachtfahrt