Führerscheinklassen

Hier bekommst du eine Übersicht der Führerscheinklassen, die wir anbieten:

Was darfst du fahren:

Kraftfahrzeuge:

  • bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • AM, L sind eingeschlossen

 

Fahrzeugkombinationen:

  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von  Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg beträgt

 

Welche Voraussetzungen gelten für dich:

Mindestalter 18 Jahre

Ausbildungsumfang

Theorie

(Anzahl der Theorieeinheiten ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
12 Doppelstunden a 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden a 90 Minuten B-Klassenspezifisch

(Anzahl der Theorieeinheiten bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse)

6 Doppelstunden a 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden a 90 Minuten B-Klassenspezifisch

Praxis

Übungsstunden

Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgegeben.
Für uns gilt: So viele wie nötig, sowenig als möglich!

Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl)

5 Stunden a 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden a 45 Minuten  Autobahnfahrten
3 Stunden a 45 Minuten Nachtfahrt

Der „Führerschein mit 17“ ist eine gute Möglichkeit Fahr-Erfahrung zu sammeln.

Für die Ausbildung zum „Führerschein mit 17“ kannst du bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Anmeldung brauchst du die üblichen Unterlagen Anmeldung, sowie den Führerschein und Ausweis deiner gewünschten Begleitpersonen.

Was darfst du fahren:

Kraftfahrzeuge:

  • bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • AM, L sind eingeschlossen

 

Fahrzeugkombinationen:

  • – auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
  • – mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von – Zugfahrzeugen und Anhänger max. 3500 kg beträgt

Welche Voraussetzungen gelten für dich:

Mindestalter 17 Jahre
Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit Begleitperson fahren.

Was darfst du fahren:

Fahrzeugkombinationen aus:

  • einem Kraftfahrzeug mit max 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und
  • einem Anhänger bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse

Welche Voraussetzungen gelten für dich:

  • Mindestalter 17 / 18 Jahre
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Unterlagen zum Führerscheinantrag

Ausbildungsdauer

Übungsstunden

Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgegeben
Für uns gilt: So viele wie nötig, so wenig als möglich!

Sonderfahrten

3 Stunden a 45 Minuten Landstraße
1 Stunde a 45 Minuten Autobahn
1 Stunde a 45 Minuten Dämmerung- bzw. Nachtfahrt