Führerscheinklassen
Unsere Führerscheinklassen
Was darfst du fahren:
Kraftfahrzeuge:
- bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
- AM, L sind eingeschlossen
Fahrzeugkombinationen:
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg beträgt
Welche Voraussetzungen gelten für dich:
Mindestalter 18 Jahre
Ausbildungsumfang
Theorie
(Anzahl der Theorieeinheiten ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
12 Doppelstunden a 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden a 90 Minuten B-Klassenspezifisch
(Anzahl der Theorieeinheiten bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
6 Doppelstunden a 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden a 90 Minuten B-Klassenspezifisch
Praxis
Übungsstunden
Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgegeben.
Für uns gilt: So viele wie nötig, sowenig als möglich!
Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl)
5 Stunden a 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden a 45 Minuten Autobahnfahrten
3 Stunden a 45 Minuten Nachtfahrt
Der „Führerschein mit 17“ ist eine gute Möglichkeit Fahr-Erfahrung zu sammeln.
Für die Ausbildung zum „Führerschein mit 17“ kannst du bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Anmeldung brauchst du die üblichen Unterlagen Anmeldung, sowie den Führerschein und Ausweis deiner gewünschten Begleitpersonen.
Was darfst du fahren:
Kraftfahrzeuge:
- bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
- AM, L sind eingeschlossen
Fahrzeugkombinationen:
- – auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
- – mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von – Zugfahrzeugen und Anhänger max. 3500 kg beträgt
Welche Voraussetzungen gelten für dich:
Mindestalter 17 Jahre
Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit Begleitperson fahren.
Was darfst du fahren:
Fahrzeugkombinationen aus:
- einem Kraftfahrzeug mit max 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und
- einem Anhänger bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
Welche Voraussetzungen gelten für dich:
- Mindestalter 17 / 18 Jahre
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Unterlagen zum Führerscheinantrag
Ausbildungsdauer
Übungsstunden
Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgegeben
Für uns gilt: So viele wie nötig, so wenig als möglich!
Sonderfahrten
3 Stunden a 45 Minuten Landstraße
1 Stunde a 45 Minuten Autobahn
1 Stunde a 45 Minuten Dämmerung- bzw. Nachtfahrt
Was darfst du fahren:
– Alle zweirädrigen Krafträder (Motorräder) mit mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
Welche Voraussetzungen gelten für dich:
– Mindestalter 24 Jahre für den Direkteinstieg, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
– Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Ausbildungsumfang
Theorie:
– 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterteilung)
– 4 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis
Übungsstunden
– Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl festgelegt. Wir empfehlen so viele Stunden, wie für deine sichere Fahrpraxis notwendig sind.
Sonderfahrten (gesetzliche Mindestanzahl)
– 5 Stunden à 45 Minuten Überlandfahrt
– 4 Stunden à 45 Minuten Autobahnfahrt
– 3 Stunden à 45 Minuten Nachtfahrt
