Führerscheinklassen

Unsere Führerscheinklassen

Was darfst du fahren:

Kraftfahrzeuge:

  • bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • AM, L sind eingeschlossen

 

Fahrzeugkombinationen:

  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von  Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg beträgt

 

Welche Voraussetzungen gelten für dich:

Mindestalter 18 Jahre

Ausbildungsumfang

Theorie

(Anzahl der Theorieeinheiten ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
12 Doppelstunden a 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden a 90 Minuten B-Klassenspezifisch

(Anzahl der Theorieeinheiten bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse)

6 Doppelstunden a 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden a 90 Minuten B-Klassenspezifisch

Praxis

Übungsstunden

Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgegeben.
Für uns gilt: So viele wie nötig, sowenig als möglich!

Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl)

5 Stunden a 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden a 45 Minuten  Autobahnfahrten
3 Stunden a 45 Minuten Nachtfahrt

Der „Führerschein mit 17“ ist eine gute Möglichkeit Fahr-Erfahrung zu sammeln.

Für die Ausbildung zum „Führerschein mit 17“ kannst du bereits mit 16 ½ Jahren anfangen. Für die Anmeldung brauchst du die üblichen Unterlagen Anmeldung, sowie den Führerschein und Ausweis deiner gewünschten Begleitpersonen.

Was darfst du fahren:

Kraftfahrzeuge:

  • bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • AM, L sind eingeschlossen

 

Fahrzeugkombinationen:

  • – auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
  • – mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von – Zugfahrzeugen und Anhänger max. 3500 kg beträgt

Welche Voraussetzungen gelten für dich:

Mindestalter 17 Jahre
Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit Begleitperson fahren.

Was darfst du fahren:

Fahrzeugkombinationen aus:

  • einem Kraftfahrzeug mit max 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und
  • einem Anhänger bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse

Welche Voraussetzungen gelten für dich:

  • Mindestalter 17 / 18 Jahre
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Unterlagen zum Führerscheinantrag

Ausbildungsdauer

Übungsstunden

Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgegeben
Für uns gilt: So viele wie nötig, so wenig als möglich!

Sonderfahrten

3 Stunden a 45 Minuten Landstraße
1 Stunde a 45 Minuten Autobahn
1 Stunde a 45 Minuten Dämmerung- bzw. Nachtfahrt

Was darfst du fahren:
– Alle zweirädrigen Krafträder (Motorräder) mit mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW

Welche Voraussetzungen gelten für dich:
– Mindestalter 24 Jahre für den Direkteinstieg, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
– Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Ausbildungsumfang

Theorie:
– 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterteilung)
– 4 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praxis

Übungsstunden
– Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl festgelegt. Wir empfehlen so viele Stunden, wie für deine sichere Fahrpraxis notwendig sind.

Sonderfahrten (gesetzliche Mindestanzahl)
– 5 Stunden à 45 Minuten Überlandfahrt
– 4 Stunden à 45 Minuten Autobahnfahrt
– 3 Stunden à 45 Minuten Nachtfahrt